Nach dem Gesetz zur Evidenz von Einnahmen ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer einen Beleg auszustellen.
Gleichzeitig ist er verpflichtet die angenommende Einnahme bei der Steuerverwaltung online anzugeben,
im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden.